Aufgaben der Mittelschule:
Die Neue Mittelschule hat die Aufgabe, die SchülerInnen je nach Interesse, Neigung, Begabung und Fähigkeit für den Übertritt in weiterführende mittlere und höhere Schulen zu befähigen sowie auf das Berufsleben vorzubereiten.
Ziel ist es, jede Schülerin und jeden Schüler im Sinne der Chancengerechtigkeit bestmöglich individuell zu fördern. Durch eine fundierte Bildungs- und Berufsorientierung erhalten Schülerinnen und Schüler aufbauend auf ihre Stärken gezielte Beratung, um eine verbesserte Bildungs- und Berufsentscheidung am Ende der Mittelschule sicherzustellen.
Teamteaching in der 5. Schulstufe / Leistungsdifferenzierung ab der 6. Schulstufe
In der 5. Schulstufe werden die Schülerinnen und Schüler in den Hauptgegenständen (M, D, E) von 2 Lehrerinnen bzw. Lehrer unterrichtet.
Ab der 6. Schulstufe werden die Schülerinnen und Schüler in den Hauptgegenständen (M, D, E) in 2 Leistungsniveaus "Standard" und "Standard AHS" geführt.
Förderunterricht:
Durch Förderstunden am Nachmittag sollen Leistungsunterschiede auszugleichen. Der Förderunterricht ist verpflichtend zu besuchen.
Worauf wir besonders achten:
- Basiswissen soll gefestigt werden
- überlegtes Voranschreiten im Lerntempo
- Aufholen von Defiziten und Festigung von Grundkompetenzen
- ständiges Angebot von Zusatzaufgaben
Kinder-Eltern-LehrerInnen-Gespräche (KEL-Gespräche):
KEL-Gespräche sind Kinder-Eltern-Lehrpersonen-Gespräche, die zumindest einmal im Jahr stattfinden. Schülerinnen und Schüler führen mit ihren Eltern und LehrerInnen gemeinsam ein Gespräch über Lernerfolge, Lernfortschritte und Lernprozesse. Die Kinder werden auf diese Form der Rückmeldung in der Schule vorbereitet. Die KEL-Gespräche stärken das Verantwortungsbewusstsein der SchülerInnen und sorgen darüber hinaus für ein wertschätzendes Schulklima. Im Rahmen der Klassenvorstandsstunde werden die KEL-Gespräche vorbereitet.
Leistungsbeurteilung:
Ab der 6. Schulstufe werden in den leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen (D, M, E) zwei Leistungsniveaus ("Standard" und "Standard AHS") mit zwei entsprechenden fünfteiligen Beurteilungsskalen geführt.
Berechtigungen:
- Aufnahme in eine allgemeinbildende höhere Schule:
Eine Schülerin oder ein Schüler, die oder der die 4. Klasse der Mittelschule erfolgreich abgeschlossen hat und in D, M und E entweder gemäß "Standard AHS" oder gemäß "Standard" nicht schlechter als mit "Gut" beurteilt wird, ist berechtigt, in die 5. Klasse einer AHS überzutreten.
Eine Schülerin oder ein Schüler, die oder der die PTS auf der 9. Schulstufe erfolgreich abgeschlossen hat und in D, M und E entweder gemäß "Standard AHS" oder gemäß "Standard" nicht schlechter als mit "Gut" und in den übrigen Pflichtgegenständen nicht schlechter als mit "Befriedigend" beurteilt wird, ist berechtigt, in die 5. Klasse einer AHS überzutreten.
Aufnahmsbewerberinnen und Aufnahmsbewerber, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, haben aus jenen Pflichtgegenständen, in denen die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, eine Aufnahmsprüfung abzulegen. Eine Aufnahmsprüfung ist jedenfalls in der Fremdsprache abzulegen, die die Schülerin oder der Schüler bisher nicht besucht hat, wenn diese in der angestrebten Klasse der allgemeinbildenden höheren Schule weiterführend unterrichtet wird.
- Aufnahme in eine mittlere Schule:
Zusätzlich zum erfolgreichen Abschluss der 8. Schulstufe setzt die Aufnahme in eine mindestens dreijährige berufsbildende mittlere Schule von Schülerinnen und Schülern der Mittelschule eine Beurteilung gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS“ oder eine Beurteilung gemäß dem Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als mit „Befriedigend“ voraus.
Aufnahmsbewerberinnen und Aufnahmsbewerber der Mittelschule haben aus jenen leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen (M, D, E), in denen die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllt werden, eine Aufnahmsprüfung abzulegen.
Eine Aufnahmsprüfung entfällt nach erfolgreichem Abschluss der Polytechnischen Schule auf der 9. Schulstufe.
- Aufnahme in eine berufsbildende höhere Schule:
Eine Schülerin oder ein Schüler, die oder der die 4. Klasse der Mittelschule erfolgreich abgeschlossen hat und in D, M und E entweder gemäß "Standard AHS" oder gemäß "Standard" nicht schlechter als mit "Gut" beurteilt wird, ist berechtigt, in eine BHS überzutreten.
Eine Schülerin oder ein Schüler, die oder der die PTS auf der 9. Schulstufe erfolgreich abgeschlossen hat und in D, M und E entweder gemäß "Sandard AHS" oder gemäß "Standard" nicht schlechter als mit "Gut" beurteilt wird, ist berechtigt, in die BHS überzutreten.
Aufnahmsbewerberinnen und Aufnahmsbewerber der Mittelschule haben aus jenen leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen, in denen die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, eine Aufnahmsprüfung abzulegen.
EUROPA-Mittelschule bedeutet: besondere Förderung in Sprachen und Informatik
spezielle Sprachförderung: Möglichkeit zum Erlernen einer zweiten lebenden Fremdsprache in der 3. und 4. Klasse (Französisch, Italienisch oder Spanisch)
Förderung in Informatik/Digitaler Grundbildung
Zusätzlich kann man in der 3. und 4. Klasse im Rahmen der unverbindlichen Übung Informatik den ECDL erwerben.
Dieses Angebot nutzen derzeit etwa 60 - 70 % der Kinder.