schulstartgeld

Seit 16. August 2023 kann man das blau-gelbe Schulstartgeld für NÖ Familien beantragen.

Voraussetzungen für den Erhalt:

  • Bezug der Familienbeihilfe für den Schüler oder die Schülerin bzw. den Lehrling,
  • Hauptwohnsitz des Antragstellers oder der Antragstellerin in NÖ,
  • Haupt- oder Nebenwohnsitz des Schülers oder der Schülerin bzw. des Lehrling in NÖ und
  • Besuch einer Primar- oder Sekundarschule (Pflichtschule, AHS, HAK, HTL, LFS, LBS, …) durch Kinder und Jugendliche einer NÖ Familie.

Alle weiteren Informationen sowie das Formular zur Antragstellung erhalten Sie hier:

Blau-gelbes Schulstartgeld 2023